Kleingedrucktes

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens Guido Haak (chives – Büro für Webdesign Plus).

Die Firma Guido Haak (chives – Büro für Webdesign Plus), nachfolgend chives genannt, stellt dem Kunden die bestellte Dienstleistung mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen (nachfolgend im ganzen Leistung genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

Die AGB sind im Internet unter www.chives.de jederzeit frei abrufbar. Der Kunde erkennt die AGB der Firma chives an.

§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen

1.1 Die Agentur chives führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit chives sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. Mit Annahme der ersten Leistung/Lieferung erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

1.3 Angestellte und Vertreter von chives sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.

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§ 2 Angebote und Auftragsbestätigungen

2.1 Angebote von chives sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von chives schriftlich bestätigt wurde.

2.2 Abbildungen und Angaben in Internet Präsentationen und sonstigem Werbematerial sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen bleiben chives vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

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§ 3 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und in der Höhe nach nur annähernd verbindlich.

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§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Alle von chives erbrachten Gestaltungsleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.2 Sämtliche Ergebnisse von Gestaltungsleistungen, auch Vorstufen wie z.B. Entwürfe, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von chives weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt chives, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (Alliance of German Designers) übliche Vergütung als vereinbart.

4.3 chives überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

4.4 chives hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die chives zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach der Preisliste für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

4.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

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§ 5 Mängel

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei chives geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

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§ 6 Abtretungsverbot

Die Rechte des Kunden aus den mit chives getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

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§ 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Darmstadt, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist chives jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

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§ 8 Vergütung von Gestaltungsleistungen

8.1 Die Nutzung des Leistungsangebotes von chives erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten, die der jeweils aktuellen Preisliste bzw. nach Vereinbarung von Projektpreisen zu entnehmen sind.

8.2 Gestaltungsleistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Preisliste für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

8.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

8.4 Werden Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist chives berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

8.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die chives für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

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§ 9 Fälligkeit der Vergütung

9.1 Die Vergütung von Leistungen wird fällig, sobald der Kunde Zugang zu diesen Leistungen erhält. Sind regelmäßige Pauschalentgelte vereinbart, sind diese im Voraus für den im Vertrag genannten Zeitraum fällig.

9.2 Die Vergütung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von chives hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

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§ 10 Zahlungsverzug

10.1 Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauf folgende Mahnung von chives den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 7,50 EUR (netto, zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer) zu tragen.

10.2 Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, kann chives die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen. Sämtliche erbrachten Leistungen bleiben bis zum Eingang des offenen Betrages Eigentum von chives.

10.3 Setzt chives den Vertrag trotz Zahlungsverzug des Kunden fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die chives unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Kunden auf der Mahnstufe ist chives berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

10.4 Für die Zeit, in der sich der Kunde in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank per anum berechnet. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

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§ 11 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

11.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung bzw. Änderung von Gestaltungsleistungen oder die Überwachung von Fremdleistungen (z.B. Drucküberwachung), werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der Preisliste für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

11.2 chives ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, chives entsprechende Vollmacht zu erteilen.

11.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von chives abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, chives im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

11.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

11.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

11.6 Für Speicherung und Wiedergabe der Online Inhalte der Internetseiten ist ein Hosting über einen geeigneten Webserver erforderlich. Die Kosten zur Anmeldung, Einrichtung eines Hosting Paketes bei einem Provider oder die laufenden Kosten für den Tarif beim Provider sind nicht Gegenstand dieses Angebots.

11.7 Der Kunde stellt chives die in die Internetpräsenz einzubindenden Inhalte zur Verfügung, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Für die Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Eine Überprüfung der Inhalte gegenüber Rechten Dritter findet nicht statt.

11.8 Kosten für Lizenzen, Sicherheitszertifikate (SSL) und Kurierfahrten sowie Änderungen von angelieferten oder bereits zuvor abgenommenen Texten und Layouts sind nicht im Angebot enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Kosten für den Serverbetrieb, sowie die Instandhaltung und Aktualisierung der Internetpräsenz trägt der Auftraggeber. Eventuell zusätzlich entstehende Kosten, z.B. für Nutzungsrechte an Bild- und Tonelementen, sowie ähnliche Aufwendungen sind im Angebot nicht berücksichtigt.

Kosten für Texter und Autorenkorrekturen werden nicht anfallen, sofern alle inhaltlich benötigten Texte fehlerfrei vom Kunden in digitaler Form angeliefert werden.

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§ 12 Eigentumsvorbehalt

12.1 An Gestaltungsleistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

12.2 Erstellte Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

12.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

12.4 chives ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat chives dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von chives geändert werden.

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§ 13 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

13.1 Vor Vervielfältigung von erstellten Arbeiten sind chives Korrekturmuster vorzulegen.

13.2 Die Produktionsüberwachung durch chives erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist chives berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Für Fehler haftet chives nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber chives 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. chives ist berechtigt, diese Muster zu Marketingzwecke zu verwenden.

13.4 Der Auftraggeber berechtigt chives alle aus dem Auftrag entstandenen Entwürfe und Konzepte mit Abbildungen unentgeltlich zu Marketingzwecke zu verwenden. chives darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. chives darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

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§ 14 Gewährleistung

14.1 chives verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

14.2 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

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§ 15 Haftung

15.1 chives verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Dateien, Vorlagen, Filme, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. chives haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

15.2 chives verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet chives für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

15.3 Sofern chives notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von chives. chives haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

15.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

15.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von chives.

15.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet chives nicht.

15.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nachdem die erstellten Leistungen dem Kunden zugänglich gemacht sind, schriftlich bei chives geltend zu machen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.

15.8 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden und Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.9 Kann die geleistete Leistung durch schuldhafte Verletzung oder uns obliegenden Nebenverpflichtungen, z.B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder Anleitung vom Kunden nicht vertragsmäßig verwendet werden, gelten für die Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Bestimmungen unter §14 entsprechend. Im Übrigen haftet chives bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.10 Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt chives keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion.

15.11 Leistungsverzögerungen aufgrund des Ausfalls von Kommunikationsnetzen hat chives nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen.

15.12 Schadensersatzansprüche des Kunden aus nicht erbrachter Leistung sind gegenüber chives sowie gegenüber deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

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§ 16 Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden

16.1 Der Kunde versichert, dass keine Rechte Dritter an dem an chives gelieferten Material bestehen, bzw. die Einwilligung der Urheber für eine Verwendung vorliegt. chives übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht.

16.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann chives eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

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§ 17 Datenschutz

17.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit chives zugehenden personenbezogenen Daten in einer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

17.2 Der Kunde stellt chives von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

17.3 Soweit Daten an chives - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde jedoch verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.

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§ 18 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

18.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. chives behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

18.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller chives übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber chives von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

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§ 19 Nichtigkeitsklausel

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz von chives.

19.2 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

19.3 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

19.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von chives.

Stand: 1. Mai 2006